Produktbeschreibung: Original Sony-Ericcson Akku BST-37 CE - geprüfte Neuware Li-Poly - Lithium-Polymer-Akku 3,6V (3x höhere Nennspannung, als die eines NiMH Akkus) mit Überladungs- und Überhitzungsschutz durch das Handy leicht ins Handy einsetzbar, 100% passgenau bis zu 10Tage StandBy kein Memoryeffekt (jederzeit laden, ohne den Akku zu beschädigen) bis zu 4h durchgängig telefonieren mit Originalzellen bestückt TOP - Originalqualität lange Lebensdauer entspricht höchsten Sicherheitsnormen Ihr bisheriges Ladegerät können Sie selbstverständlich weiterverwenden Technische Details: Nennspannung: 3,6 Volt Gewicht: 19g Technologie: Lithium - Polymer Inhalt einer Verpackungseinheit: 1x Lithium - Polymer Akku für Sony Ericsson Lieferumfang: BST-37 Li-Polymer Akku original Sony Ericsson J100i J220i K200i V600i W550i und weitere
| Technisches Datenblatt | Spezifikationen |
passend für: W800i Z520i D750i J110i J120i J230i K610i K750i V630i W700i W710i W810i Z710i K220i K600i Informationspflicht gemäss Batteriegesetz Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir Sie gemäß Batteriegesetz, auf Folgendes hinweisen: Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus dem Sortiment auch in der Verkaufsstelle des jeweiligen Händlers unentgeltlich zurückgeben oder an die Versandadresse des jeweiligen Händlers zurücksenden. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien verkauft werden) zurückgeben. Falls Sie Ihre Batterien und Akkus bei uns zurückgeben möchten, schicken Sie diese bitte ausreichend frankiert an Dieter Hawelky, Nonnenstraße 6, 02826 Görlitz, Deutschland. Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, welche die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.
Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden: |





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